Ausstellungsordnung

Die Ausstellung ist von der Union Canine International – Internationale Hunde Union (UCI-IHU) und dem Verband Deutscher Hundezucht-, Gebrauchshundevereine (VDHG) geschützt.

  1. Ausstellen kann jeder Hundebesitzer.
    Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich.
    Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Rassehunde, die das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
    Jeder Hund ist unter dem im Zuchtbuch (Ahnentafel) eingetragenen Namen zu melden. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt, um den Zuchtrichter zu täuschen, dem geht ein zuerkannter Preis verloren. Dies gilt ebenso für denjenigen, welcher einen Zuchtrichter beleidigt oder dessen Werturteil kritisiert. Das Werturteil des Zuchtrichters ist unanfechtbar.
    Formelle Fehler müssen dem Ausstellungsleiter mitgeteilt und vorgetragen werden, der die Angelegenheit klärt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  1. Kranke oder krankheitsverdächtige, sowie mit Ungeziefer behaftete Hunde werden zurückgewiesen. Läufige Hündinnen können nur in Absprache mit der Ausstellungsleitung vorgestellt werden.  Die Entscheidung über die Zurückweisung steht allein der Ausstellungsleitung zu. Die auf der jeweiligen Einladung zur Ausstellung aufgeführten Veterinärbestimmungen sind einzuhalten.
  1. Alle Hunde sind vom Aussteller oder dessen Beauftragten rechtzeitig zum Ausstellungsbeginn einzubringen. Alle Hunde sind an der Leine zu führen. 
  1. Die Aussteller sind verpflichtet, bis zum Schluss auf dem Ausstellungsgelände zu bleiben. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf die Bewertungsurkunde, den Ehrenpreis usw. 
  1. Nachweise über errungene Anwartschaften, Titel und Ahnentafel sind mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Ausstellungsleitung übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter unter Ausschluss der persönlichen Haftung des Hundebesitzers bzw. Hundehalters. Jeder Hundebesitzer haftet gemäß BGB selbst für alle Schäden, die sein Hund im Ausstellungsgelände anrichtet. 
  1. Die Abgabe einer Anmeldung zur Ausstellung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung, sowie des Bewertungssystems. Erfolgte Meldungen können nicht zurückgenommen werden. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. 
  1. Kann im Falle höherer Gewalt die Ausstellung nicht stattfinden und nicht zu einem späteren Termin ausgeführt werden, ist die Ausstellungsleitung berechtigt, einen Teil der Meldegebühren zur Deckung der entstandenen Kosten einzubehalten. 
  1. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände und den Verlust zuerkannter Preise zur Folge. 
  1. Den Internationalen Rassehundeschauen können Sonderschauen von Mitgliedsvereinen angeschlossen werden. Dies bedarf der vorherigen Absprache mit dem Präsidium der UCI – IHU. 
  1. Vom Richtergremium wird die Höchstgrenze, der von einem Zuchtrichter zu richtenden Hunde, auf 40 Tiere pro Ausstellung festgesetzt, diese Höchstgrenze  ist wenn möglich nicht zu überschreiten. Dieses ist von den jeweiligen Ausstellungsleitern im Voraus zu berücksichtigen. 
  1. Vor jeder Ausstellung müssen alle erforderlichen Unterlagen (Urkunden, Anwartschaftskarten, Richterbücher usw.) vorbereitet werden. 
  1. Ein ordnungs- und vorschriftsmäßiger Ablauf innerhalb der von der Ausstellungsleitung zugeteilten Ringe und der zur Verfügung stehenden Zeit ist sicherzustellen. Zügiges aushändigen der Ausstellungsunterlagen und eventuelle Preise an die Aussteller ist wünschenswert.

  2. Auf unseren Ausstellungen gilt Alkoholverbot.

I. Championatstitel

  1. Championatstitel sind eine außerordentlich hohe Auszeichnung für einen Hund. Die Anwartschaften sind nur ein Schritt auf dem Weg zum Titel. Anwartschaften können sowohl an den besten Rüden als auch an die beste Hündin der Rasse vergeben werden. 
  1. Für den Erwerb des Titels „Nationaler Champion“ (CAC) und „Internationaler Champion“ (CACIB) sind mindestens drei Anwartschaften, erworben auf mindestens zwei verschiedenen Rassehundezuchtschauen mit mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern erforderlich. 
  1. Die Besitzer des jeweiligen Rüden und der jeweiligen Hündin erhalten an den Ausstellungstagen die vom Zuchtrichter unterschriebene Anwartschaftskarte und den Richterbericht ausgehändigt, die sorgfältig bis zur späteren Zuerkennung des Titels aufbewahrt werden müssen. 
  1. Die Anwartschaftskarten für nationale und internationale Titel sind mit einem Antragsvordruck der UCI-IHU Geschäftsstelle zu übersenden, sobald die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.

Baby-Championat: 1 Anwartschaft
Jüngsten-Championat: 2 Anwartschaften
Ab Jugend-Championat: je 3 Anwartschaften 

  1. Keiner der in der Baby-, Jüngsten-, Jugend- und Junghundklasse erworbene Titel berechtigen zur nachfolgenden Meldung des Hundes in der „Offenen Klasse“ Baby-, Jüngsten-, Jugend- und Junghundklasse. 

II. Anerkannte ausländische Championat- und Siegertitel

Anwartschaftskarten, die auf einer Ausstellung ohne Dachverband errungen worden sind, haben keinen Anspruch auf Anerkennung.

III. Klasseneinteilung 

  • Babyklasse = Mindestalter 12 Wochen, Höchstalter 6 Monate
  • Jüngstenklasse = Höchstalter 9 Monate
  • Jugendklasse = Mindestalter 9 Monate (für alle Rassen)
  • Junghundklasse = Mindestalter 10 Monate (für alle Rassen)
  • Offene Klasse = Mindestalter 15 Monate (unter 45 cm)
  • Offene Klasse = Mindestalter 18 Monate (über 45 cm)
  • Zuchtklasse = Im Eigentum des Züchters sonst wie Offene Klasse
  • Champion Klasse = Hunde mit nat. oder internationalem Championat
  • Ehren Klasse = Hunde mit nat. und internationalem Championat
  • Ehrenchampionatsklasse 
    in Bronze, Silber und Gold der UCI-IHU e.V. = Hunde die bereits ein Ehrenchampion sind
  • Weltchampionatsklasse in Bronze, Silber und Gold = Hunde die bereits Ehrenchampion in Gold sind
  • Koppelklasse = 2 Hunde von einem Züchter, egal in wessen Besitz, in einer der oberen Klassen gemeldet.
  • Zuchtgruppe = Mindestens 3 Hunde von einem Züchter gezüchtet undin einer der oberen Klassen bereits gemeldet.
  • Seniorenklasse = Mindestalter 7 Jahre
  • Sonderklasse = Mehrrassehunde und Rassehunde ohne Ahnentafel

In der Zuchtgruppe (mindestens drei Hunde, von einem Züchter gezüchtet und in einer der Ausstellungsklassen gemeldet) ist der Ehrenpreis der UCI-IHU zu vergeben.

Diese Ehrenpreise hat der Veranstalter der Rassehunde – Zuchtschauen zur Verfügung zu stellen. Einladungen, Kataloge, Urkunden, Anwartschaftskarten, Platzkarte usw. müssen die Embleme der UCI-IHU e.V. aufweisen.

Wird ein Ausstellungskatalog erstellt, so ist es Pflicht des Ausstellungsleiters, unaufgefordert der UCI-IHU e.V. Geschäftsstelle ein Belegexemplar zu übersenden. 

IV. Rassehunde – Zuchtschauen

Begriffsbestimmung:

Rassehundezuchtschauen sind zuchtfördernde Einrichtungen!

Sie sind öffentliche Veranstaltungen, die der Bewertung von Rassehunden im Besitz in- oder ausländischer Ahnentafeln oder Abstammungsnachweise dienen.

Spezial- und Internationale Rassehundezuchtschauen (CACIB) bedürfen der Genehmigung durch die UCI-IHU e.V.

Zuständig ist die Geschäftsstelle der UCI – IHU e.V.

Die Erteilung der Zuchttauglichkeit kann auf Zuchtschauen erfolgen. Die geltende Zuchtordnung der UCI-IHU e.V. ist zu beachten. Die Zuchttauglichkeitsprüfung kann nur auf Antrag abgenommen werden.

Die Gebühr für die Zuchttauglichkeit regelt sich nach der geltenden Gebührenordnung der UCI-IHU e.V.

Die Gebühr geht jeweils zur Hälfte an den Verband und die ausstellende Zuchtrichterin / den ausstellenden Zuchtrichter.

Aussteller und Gäste des jeweiligen Vereins erklären hiermit ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Personen/Hunde im Rahmen von Veranstaltungen des Vereins sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben.

Von Gästen und Teilnehmern erstellte Bildaufnahmen, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden und dürfen keinen Kunden/Hund in ehrverletzender Weise darstellen.

 

Stand: 07.05.2016