Mantrailing Prüfungsordnung der UCI-IHU e.V. ®

Allgemeines

Die Prüfungsordnung spricht Hundeführer an, die ihren Hund als Personenspürhund im sportlichen Bereich führen. Er kann seine Leistungen und die seine Hundes überprüfen lassen. Die Vorschriften der Prüfungsordnung sind für alle Beteiligten bindend.

Durchführung von Mantrailing-Prüfungen

Ausrichter der Prüfungen ist ein Mitgliedsverein der UCI-IHU e.V. ® mit den vom jeweiligen Verein bestimmten Ausbildungskoordinatoren.

Jeder Hundeführer darf pro Prüfungsveranstaltung maximal zwei Hunde zur Prüfung vorstellen. Es kann an einem Prüfungstag je Hund nur eine Prüfungsstufe absolviert werden. Hunde die sich aggressiv gegenüber Menschen verhalten, können von der Prüfung ausgeschlossen werden. Hündinnen die sich in der Hitze befinden können zur Prüfung vorgestellt werden, der Prüfungsleiter ist jedoch rechtzeitig hierüber zu informieren. Erkennbar kranke oder verletzte Hunde werden nicht zur Prüfung zugelassen.

Eine Aufzeichnung der gelegten Prüfungstrail mittels GPS-Tracker oder Mantrailing-App durch den zu prüfenden Hundeführer ist untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum Prüfungsausschluss bzw. zur Aberkennung einer bestandenen Prüfung.

Alle Teilnehmer erkennen die AGB und die Datenschutzverordnung des Veranstalters an.

Zulassungsvoraussetzungen

Teilnehmen kann jeder Hund ohne Rücksicht auf seine Rasse und jeder Hundeführer egal ob mit oder ohne Vereinszugehörigkeit.

Das Zulassungsalter der teilnehmenden Hunde ist am Tag der Prüfung in den Stufen 1-2 mindestens 6 Monate. In den Stufen 3-4 mindestens 9 Monate, ab Stufe 5 mindestens 18 Monate.
Die Identität des Hundes muss durch einen Chip nachweisbar sein.
Der Hund muss einen gültigen Impfpass haben und haftpflichtversichert sein.

Bei Prüfungen ab Stufe 2 muss der Nachweis der bestandenen jeweiligen Vorstufe erbracht werden. Prüfungen einer nicht der UCI-IHU e.V.® angeschlossenen Stelle, können entsprechend der jeweiligen Prüfungsanforderungen anerkannt werden.

Prüfungsorganisation

Für den organisatorischen Teil der Prüfungsveranstaltung ist der Prüfungsleiterverantwortlich. Der Prüfungsleiter kann auch Richter sein. Der Prüfungsleiter muss einem Mitgliedsverein der UCI-IHU e.V. angehören. Der Prüftermin bedarf der Genehmigung durch die UCI-IHU e.V. Der Prüfungsleiter erledigt und überwacht alle erforderlichen Arbeiten zur Vorbereitung und

Durchführung einer Prüfungsveranstaltung. Er muss den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungsveranstaltung gewährleisten und den amtierenden Richtern für die Gesamtzeit der Prüfungsveranstaltung zur Verfügung stehen. Er kann nach Absprache mit den Prüfern die Prüfung abbrechen oder unterbrechen, wenn die Sicherheit gefährdet ist. Er kann nach Absprache Personen von der Prüfung ausschließen, wenn sie seinen Weisungen nicht folgen (für Hundeführer gilt die Prüfung dann als nicht bestanden).

Dem Prüfungsleiter obliegt unter anderem:

  • das Einholen sämtlicher Veranstaltungsgenehmigungen (falls nötig)
  • die Bereitstellung eines entsprechenden Suchgeländes
  • die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen der teilnehmenden Hunde und Hundeführer
  • die Anforderung von Bewertungsbögen, Urkunden und gegebenenfalls Leistungsurkunden
  • die Bereitstellung von fachkundigem Hilfspersonal wie z.B. Versteckpersonen, Helfer
  • Planen und Legen der Prüfungstrails und die damit verbundenen organisatorischen

Abläufe (Startreihenfolge, Einweisen der Versteckpersonen, An- und Abtransport der

Versteckpersonen, Geruchsartikelbereitstellung) in Absprache mit den Prüfern

Richter

Für die Stufen 1 – 3 sind ein bis zwei Richter, für die Stufen 4 – 10 zwei bis drei Richter erforderlich.

Richter sind Mitglieder eines Mitgliedvereins der UCI-IHU e.V.® oder einer vom Verband anerkannten Organisation.

Versteckperson

Der zu prüfende Hund sollte die „vermisste Person“ möglichst nicht näher kennen.Die Geruchsartikel werden einzeln am Tag des Trail-Legens fachgerecht verpackt und erst am Prüfungstag vom Hundeführer selbst geöffnet. Geruchsartikel dürfen nicht durch Fremdpersonen oder –hunde kontaminiert sein.

Prüfungsbewertung

Über das Ergebnis der Teams entscheiden die Richter gemeinsam..
Die Richter sind angehalten in ihren Ergebnissen Einigkeit zu erzielen.
Wird keine Einigkeit erzielt, so wird zugunsten des Prüflings entschieden.

Es wird nach dem Schulnotensystem 1 bis 6 bewertet. Eins ist hierbei die beste Note, sechs die schlechteste. Hund und Hundeführer werden dabei getrennt voneinander bewertet. Beide Bewertungen ergeben zusammen die Gesamtnote.

Kriterien für die Bewertung des Hundeführers:

  • Startritual
  • Leinenführung
  • Kommunikation, bzw. Kommandogabe
  • Körpersprache des Hundeführers
  • Lesen des Hundes
  • Suchtaktik
  • Verhalten dem Hund gegenüber
 Das Mitführen von Wasser ist zwingend erforderlich!

 Kriterien für die Bewertung des Hundes

  • Verhalten bei Ablenkung
  • Konzentration während der Suche
  • Spurtreue
  • Anzeigeverhalten bei Differenzierung

Die Richter sind berechtigt eine Zwangspause anzuordnen. Eine durch die Richter angeordnete Zwangspause führt zum Punktabzug. Der Hundeführer kann Pausen mit seinem Hund einlegen.
Bestätigungen können je nach Prüfungsstufe vom Prüfer an den Hundeführer übermittelt werden.

Für alle Prüfungen gilt die Prüfung als „nicht bestanden“ bei:

  • Zeitüberschreitung
  • Unsachgemäße Handhabung des Hundes
  • Nicht Auffinden der Versteckperson
  • Falschaussagen
Prüfungsniederschrift

Der Ablauf der Prüfung sowie das erreichte Ergebnis werden auf einem Bewertungsbogen dokumentiert und vom Prüferteam unterzeichnet. Dieser Bewertungsbogen kann als Kopie dem Prüfling zugestellt werden.

Sicherheit

Für Hundeführer sind Warnwesten, für Hunde ausreichende Kennzeichnung durch  Leuchtwesten, Reflektorgeschirre, Blinklichter o.ä. Pflicht.

Prüfungswiederholung

Eine Prüfungswiederholung nach der Bewertung „nicht bestanden“ ist zum nächsten Prüfungstermin möglich. Die Prüfungsstufe kann beliebig oft wiederholt werden.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung  des Veranstalters.

Verstöße gegen die Prüfungsordnung

Bei Verstößen gegen diese Prüfungsordnung kann der Vorstand der UCI-IHU e.V. die betreffende Prüfung für ungültig erklären und/ oder Leistungszeichen aberkennen, die unter Verstoßgegen diese Prüfungsordnung errungen wurden.

Prüfungsordnung als Download